Stellt ein geöffnetes Fenster eine grob fahrlässige Handlung dar? Grundsätzlich gilt bei der Hausratversicherung: Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten. 1 "Versicherungsrechtlich gilt es als 'einfacher Diebstahl', wenn jemand durch ein offenes oder gekipptes Fenster in die Wohnung einsteigen. 2 Ein einmalig gekipptes Fenster stellt hinsichtlich eines Einbruchs kein grob fahrlässiges Verhalten dar. So ein Urteil des OLG Braunschweig. 3 Mehr zum Thema: Versicherungsrecht, Fenster, Einbruch, Versicherung, Hausratversicherung wer hat das Fenster überhaupt geöffnet? Gerade wenn Einbrüche. 4 Gekippte Fenster und Balkon- oder Terrassentüren sind eine „Einladung“ für Einbrecher. Stellt die Versicherung fest, dass ein Fenster gekippt war, als der Einbruch stattfand, kann dies dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt. 5 Eine Sicherung für Fenster lässt sich auch nachrüsten© Shutterstock/Marlon Boenisch. Neben Terrassentüren sind Fenster die Haupteinstiegsquelle bei Einbrüchen. Das Wichtigste über mechanische Sicherung und Einbruchschutz am Fenster. Empfohlene Widerstandsklassen für neue Fenster. 6 Durch einen Regeneinbruch werden einige unterhalb des Fensters stehende Geräte beschädigt. Darunter ein Fernseher, ein Computer, und eine Stereoanlage inklusive der Boxen. Handelt es sich dabei um einen Versicherungsfall? Falls ja, an welche Versicherung muss man sich in einem solchen Fall wenden? An die Gebäudeversicherung?. 7 Türen und Fenster sollten so gesichert werden, dass der Einbrecher viel Zeit mitbringen müsste, um diese zu öffnen – und die hat er bekanntlich nicht. Rund 50 % aller Einbrüche können allein durch einen guten Gebäudeschutz verhindert werden – denn je mehr Zeit ein Einbrecher aufwenden muss, desto eher läuft er Gefahr, entdeckt zu werden. 8 Versicherungstechnisch ist ein gekipptes Fenster ein offenes Fenster. Wo es sich nicht verhindern lässt, dass Fenster offenstehen müssen (z.B. zur Lüftung), sollten diese unbedingt mit Aussengittern geschützt werden. Ebenfalls sollten Lichtschächte mit einbruchsicheren Gittern versehen werden. 9 Mieter müssen für Schäden durch Starkregen am Haus und an der Wohnungseinrichtung haften, wenn sie Dachfenster, Balkontüren und generell Wohnungsfenster geöffnet oder auf „Kippstellung“ lassen und der Regen deshalb in die Räume eindringen kann. Das gilt besonders nach entsprechenden Unwettervorhersagen. nachts fenster auf kipp einbruch 10 Wenn bei Regen das Fenster offen stehen gelassen wurde zahlt diesen Schaden eine Versicherung? 11