Der Antrag bedarf der Beurkundung durch eine:n Notar:in Ihrer Wahl, Ihr Wohnsitzgericht oder das zuständige Nachlassgericht. Basisinformationen. Haben Sie die. 1 Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts; Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. 2 Den Antrag müssen Sie an das zuständige Nachlassgericht richten. Dieses Nachlassgericht befindet sich im Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen. 3 Das zuständige Gericht, in der Regel das Nachlassgericht, muss mehrere Fakten prüfen. Zunächst muss der Tod des Erblassers nachgewiesen werden. 4 Im Wesentlichen dreht sich die Zuständigkeit des Nachlassgerichts um die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten, die Ermittlung von Erben, Verfahren rund um die Testamentsvollstreckung und die Nachlassverwaltung sowie die Entgegennahme von Erklärungen in Nachlasssachen. 5 Wie finde ich das für mich zuständige Nachlassgericht? Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht (Amtsgericht) in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ FamFG). Der gewöhnliche Aufenthalt ist normalerweise mit dem Wohnsitz identisch. 6 Bei dem Nachlassgericht handelt es sich um das Amtsgericht am letzten Wohnsitz eines Verstorbenen, das für die mit seinem Erbfall zusammenhängenden Angelegenheiten zuständig ist (sog. 7 Ob für die Berechnung des Pflichtteils, eine korrekte Erbaufteilung oder die Beantragung eines Erbscheins – der Nachlasswert ist eine wichtige Größe im Erbrecht. Was genau sich hinter diesem Begriff verbirgt, wie Sie den Nachlasswert ermitteln & berechnen können und was alles zum Nachlass gehört, erfahren Sie in diesem Beitrag. 8 Grundsätzlich müssen die Erben ihren Erbschein bei dem Nachlassgericht beantragen, das für den letzten Wohnort des Erblassers zuständig ist. Falls der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes nicht wohnhaft war, liegt die Zuständigkeit beim Nachlassgericht am letzten Wohnort. 9 Welches Nachlassgericht ist zuständig? Das zuständige Nachlassgericht für einen Erbfall ist im deutschen Erbrecht immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Eine Ausnahme bilden Erbausschlagungen: Der Erbe kann die Ausschlagung auch vor dem Nachlassgericht an seinem eigenen Wohnort erklären. 10 Wozu dient ein Erbschein? Der Erbe kann sich über sein Erbrecht und – wenn Miterben vorhanden sind – über die Größe des Erbteils vom Nachlassgericht einen. 11